Ich bin Opfer eines Kennzeichenmissbrauchs: Wie kann ich eine Geldstrafe anfechten?
1 Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder Gendarmerie und bewahren Sie eine Kopie der Anzeige auf, die Sie für Ihre weiteren Schritte, insbesondere bei Behörden, benötigen.
2 Legen Sie innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Bußgeldbescheids Einspruch gegen den/die Bußgeldbescheid(e) ein, markieren Sie Kästchen 1 „Es ist zwar mein Kennzeichen, aber nicht mein Fahrzeug“ und fügen Sie eine Kopie der Strafanzeige, eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung und ggf. einen Nachweis über die Änderung des Kennzeichens bei.
Übermitteln Sie Ihre Anfechtung, nämlich:
Oder per Einschreiben mit Rückschein, indem Sie das „Antragsformular auf Befreiung“ ausfüllen, das Sie mit Ihrem Bescheid erhalten haben (oder das „Beschwerdeformular“ im Falle einer erhöhten pauschalen Geldstrafe), und es dann an die auf dem Bescheid angegebene Anschrift der Staatsanwaltschaft richten.
3. Wenn Sie von einer Drittschuldnerpfändung betroffen sind, kontaktieren Sie das dafür verantwortliche Finanzamt, um alle Informationen zu erhalten, fragen Sie nach einer Zusammenfassung und befolgen Sie die vom Finanzamt angegebenen Anfechtungsmodalitäten.
4. Ferner haben Sie die Möglichkeit, auf der Website der Nationalen Agentur für gesicherte Dokumente (Agence Nationale des Titres Sécurisés, ANTS) ein neues Kfz-Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung (carte grise) zu beantragen.
