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Wie kann ich sicher sein, dass meine Beschwerde ordnungsgemäß berücksichtigt wurde?

Wenn Sie online oder per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde eingereicht haben, können Sie den Stand Ihrer Beschwerde verfolgen, indem Sie Ihre Verstoßakte online abrufen. Füllen Sie dazu die drei Pflichtfelder aus:

  • Nummer des Bußgeldbescheids,

  • Datum des Bußgeldbescheids bzw. Absendedatum,

  • Nachname oder Firmenname, wenn es sich um ein Unternehmen handelt,

  • und bestätigen Sie das Captcha (den Sicherheitscode am Ende des Formulars).