Soll ich die Empfangsbestätigung für meinen Online-Einspruch aufbewahren?
Ja. Mit der Eingangsbestätigung können Sie belegen, dass Ihre Anfechtung im Computersystem des Centre National de Traitement registriert und zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft (OMP), das Amtsgericht oder im Falle pauschaler Geldstrafen an die Staatsanwaltschaft Ihres Wohnortes weitergeleitet wurde.
