Ich bin Opfer eines Identitätsdiebstahls. Wie kann ich einen Bußgeldbescheid anfechten?
1 bei Drittschuldnerpfändung (SATD - Saisie Administrative à Tiers Détenteur) eine Situationsbescheinigung bei der für Geldstrafen verantwortlichen Abteilung beim Finanzamt (DGFiP – Direction Générale des Finances Publiques) anfordern, um alle Informationen zu erhalten. Beantragen Sie eine Zusammenfassung und folgen Sie den vom Finanzamt angegebenen Modalitäten bezüglich der Anfechtung.
2 Umgehend bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder Gendarmerie Anzeige erstatten und eine Kopie der Anzeige aufbewahren, die Sie für Ihre weiteren Schritte, insbesondere bei Finanzinstituten und Behörden, benötigen.
3. Jede Geldstrafe kostenlos online innerhalb einer Frist von 45 Tagen ab dem Datum anfechten, das auf dem Bußgeldbescheid steht. Wählen Sie entweder den Grund „Das war nicht mein Fahrzeug“ oder „Meine Identität wurde missbräuchlich benutzt“ und legen Sie eine Kopie der Anzeige bei.
4 Melden Sie Ihre Situation dem Beamten der Staatsanwaltschaft, indem Sie hierzu ein formloses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den betreffenden Beamten der Staatsanwaltschaft senden (siehe unten: genannt von der Bußgeldstelle je nach Absender der Situationsbescheinigung). Beschreiben Sie darin möglichst genau Ihre Situation, geben Sie Ihre Adresse an, und fügen Sie die folgenden Dokumente bei:
Kopie der bei der Polizei oder der Gendarmerie erstatteten Anzeige;
Situationsbescheinigung der zuständigen Bußgeldstelle;
Kopie Ihres Ausweispapiers (Personalausweis, Pass, Aufenthaltsgenehmigung).
