Auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein und unter (zwingender) Beifügung der angeforderten Belege an die auf Ihrem Bescheid angegebene Anschrift der Staatsanwaltschaft (1. Blatt rechts unten), indem Sie das „Formular für den Antrag auf Befreiung“ ausfüllen, das Sie mit Ihrem Bescheid erhalten haben (blaues Blatt).