Einen anderen Fahrer benennen
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, sind aber nicht die Person, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren ist?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Das Fahrzeug hat eine weitere Person als Inhaber (Bsp.: Ehepartner);
Das Fahrzeug wurde an eine dritte Person (Freund, Kollege, usw.) verliehen oder vermietet
In den beiden Fällen dürfen Sie die Geldstrafe nicht bezahlen, auch wenn das Risiko besteht, dass Sie als Verursacher des Verstoßes angesehen werden.
Sie müssen den richtigen Fahrer über ein der Situation angemessenes Anfechtungsverfahren benennen.
Wählen Sie das richtige Szenarium weiter unten aus, um die folgenden Schritte zu entdecken.
