Wie kann ich die Ratenzahlung in Anspruch nehmen?
Alle Zahlungen per Bankkarte sind betroffen, nämlich:
die Website www.amendes.gouv.fr ;
die App Amendes.gouv disponible auf Google Play oder AppStore;
Telefonisch unter der +33 806 20 30 40 (Nummer ohne Gebührenaufschlag).
Eine Ratenzahlung leisten
Sie können unter Angabe derselben Online-Zahlungsnummer, die auf dem Zahlungsformular (orangefarbenes Blatt) angegeben ist, in mehreren Raten zahlen. Bei jeder Transaktion werden Ihnen eine Zusammenfassung der getätigten Zahlungen und der noch ausstehende Betrag angezeigt.
Hinweis:
Sobald der Prozess der Teilzahlung eingeleitet wurde, ist weder eine Anfechtung noch eine Hinterlegung möglich.
Die erste Teilzahlung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum des Bescheids erfolgen. Zur Erinnerung: Der Bußgeldbetrag muss innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Fristen vollständig bezahlt werden.
Wenn Sie die Geldstrafe innerhalb der Frist, in der der reduzierte Betrag gültig ist, nicht vollständig bezahlt haben, wird die Geldstrafe auf den Pauschalsatz* erhöht, und Sie müssen den Zuschlag, der über den bereits bezahlten Betrag hinausgeht, begleichen.
Wenn Sie die Geldstrafeinnerhalb der Frist, in der der Pauschalbetrag* gültig ist , nicht vollständig bezahlt haben, wird die Geldstrafe auf der Grundlage des noch zu zahlenden Betrags erhöht* (Sie erhalten den Bescheid über das erhöhte Bußgeld an die auf Ihrer Zulassungsbescheinigung angegebene Postanschrift).
