Wie kann ich eine FPS anfechten?

Um eine nachträgliche Parkgebühr (FPS) anzufechten, müssen Sie innerhalb eines Monats ab dem auf dem Bescheid angegebenen Datum eine „obligatorische Vorab-Verwaltungsbeschwerde“ (RAPO) per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Bescheid angegebene Adresse einreichen.

Fügen Sie Ihrem Rechtsbehelf die angeforderten Unterlagen bei, sowie je nach Ihrer Situation:

  • Eine Kopie des angefochtenen Zahlungsbescheids;

  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (früherer Fahrzeugschein) des Fahrzeugs;

  • Die Darlegung der Fakten und Beweise, die Ihre Anfechtung rechtfertigen. Zum Beispiel: Kopie des Parkscheins, des Abonnements, der Strafanzeige, Kopie der Abtretung des Fahrzeugs und ihrer Registrierungsbestätigung im SIV (Zulassungssystem eines Fahrzeugs) der ANTS usw.

Sie erhalten eine Empfangsbestätigung und Ihre Anfechtung wird innerhalb eines Monats geprüft.

Wird Ihrer Beschwerde stattgegeben, wird der Zahlungsbescheid annulliert oder berichtigt. Sie erhalten einen berichtigten Zahlungsbescheid über 0 € und müssen keine weiteren Schritte unternehmen.

Wenn Sie einen Zahlungsbescheid eines berichtigten Betrags im Anschluss an Ihre RAPO erhalten und die gefällte Entscheidung annehmen, erhalten Sie die berichtigte FPS und müssen die Anweisungen für Zahlung auf Seite 3 des Schreibens befolgen.

Wenn Ihre Beschwerde vollständig oder teilweise abgelehnt wird oder beim Ausbleiben einer Antwort innerhalb eines Zeitraums von 1 Monat, können Sie das Tribunal du stationnement payant (Parkgebührengericht) anrufen