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Benennungspflicht für Gewerbetreibender

Seit 2017 sieht das Gesetz eine Benennungspflicht für juristische Personen (Unternehmen, Gesellschaften, Berufsstrukturen) vor. Damit soll gewährleistet werden, dass der wirkliche Fahrer eines Dienstfahrzeugs identifiziert und gegebenenfalls bestraft wird.

Hier sind die verschiedenen Situationen, mit denen Unternehmen konfrontiert werden können, und die damit verbundenen Verpflichtungen.